Die Theatergruppe Felsberg ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
Der Sitz des Vereins befindet sich in 7012 Felsberg GR.
Mitglieder können natürliche sowie juristische Personen werden, denen der Vereinszweck ein Anliegen ist.
Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und kann ein Gesuch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus den Statuten. Je nach Mitgliedschaft sind sie zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt und zur Bezahlung des Mitgliederbeitrages verpflichtet.
Mitglieder die eine Verpflichtung (z.B. Rolle, Vorstandsmitglied, Regie, Bühnenbau etc.) übernommen haben, werden angehalten, diese zuverlässig zu erfüllen.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder im Todesfall bei natürlichen Personen bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit mit schriftlicher Meldung an den Vorstand möglich. Dieser informiert die Generalversammlung. Ein Aktivmitglied kann jedoch während der Realisations- und Aufführungsphase eines Theaterprojekts nur im Einverständnis des Vorstands austreten.
Mitglieder, welche durch ihr Verhalten die Interessen des Vereins schädigen, können durch Beschluss der Generalversammlung ausgeschlossen werden. Ausschlüsse bedürfen jedoch einer zwei Drittelmehrheit stimmberechtigter Mitglieder.
Der Mitgliederbeitrag des laufenden Jahres bleibt vollumfänglich geschuldet.
Austretende und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Stimmberechtigte Aktivmitglieder sind natürliche Personen, welche sich aktiv am Vereinsleben beteiligen und den Mitgliederbeitrag entrichten. Mit der Aufnahme zum Aktivmitglied anerkennt das Mitglied die Statuten und Vereinsbeschlüsse an.
Kinder und Jugendliche bis zum erfüllten 18. Lebensjahr sind von der Beitragspflicht befreit und ohne Stimmberechtigung.
Die Generalversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Mitglieder, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder sind an der Generalversammlung stimmberechtigt, jedoch von der Beitragspflicht befreit.
Passivmitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und / oder finanziell unterstützen. Sie haben an Versammlungen nur beratende Stimmen.
Das Vereinsjahr (Rechnungsjahr) dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
Die Mitgliederbeiträge werden durch die Generalversammlung jährlich festgelegt.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins Theatergruppe Felsberg haftet einzig und allein das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vorstands-/Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
Organe des Vereins sind:
Oberstes Organ des Vereins ist die Generalversammlung.
Die Generalversammlung entscheidet in allen ihr vom Gesetz oder diesen Statuten übertragenen Aufgaben.
Die Generalversammlung:
An der Generalversammlung entscheidet bei Abstimmungen das einfache Mehr. Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im zweiten das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid eine Enthaltung der Stimme ist in diesem Fall nicht möglich.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium (Präsidentin/Präsident), Finanzen (Kassierin/ Kassier) und Sekretariat (Aktuarin/Aktuar). Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand ist zuständig für alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich durch die vorliegenden Statuten einem anderen Organ des Vereins zugewiesen sind, namentlich:
Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst; seine Sitzungen finden nach Bedarf statt. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme, eine Stellvertretung ist nicht zulässig. Zirkularbeschlüsse (E-Mail) sind zulässig.
Die Generalversammlung wählt alle zwei Jahre eine oder zwei natürliche Personen als Revisionsstelle. Die Wiederwahl ist zulässig.
Die Revisionsstelle prüft Buchhaltung, Jahres-, Vermögens- und Projektrechnungen und erstattet zuhanden der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht.
Die Projektgruppe für Theateraufführungen wird vom Vorstand ernannt und setzt sich aus mindestens vier Mitgliedern zusammen. Der Vorstand und / oder die Regie hat Anrecht auf einen Sitz in der Projektgruppe.
Die Projektgruppe ist für die Stückwahl, die Rollenverteilung, das Projektbudget und die Theateraufführungen verantwortlich. Der Vorstand berät die Gruppe und entscheidet bei der Stückwahl mit.
Spätestens drei Monate nach der letzten Aufführung ist die Projektabrechnung dem Vorstand vorzulegen.
Mitglieder sind vom Verein nicht gegen die Folgen von Unfall und Krankheit versichert, auch wenn diese mit der Ausübung der Vereinstätigkeit in Verbindung stehen.
Über eine Auflösung des Vereins kann nur die Generalversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschliessen, an der mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist eine zweite GV einzuberufen, die nicht früher als 14 Tage nach der ersten stattfinden darf. Diese Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder befugt, mit einfachem Mehr über die Auflösung oder Fusion des Vereins zu beschliessen.
Über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle einer Auflösung des Vereins entscheidet die Generalversammlung. Das Vermögen ist zur Förderung des Theaters zu verwenden.
Die vorliegenden Statuten können durch die Generalversammlung mit einem qualifizierten Mehr von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder abgeändert werden.
Sofern die vorliegenden Statuten keine anderen Regelungen enthalten, gelten die
Bestimmungen nach Artikel 60 ff. ZGB.
Die Statuten der Theatergruppe Felsberg vom 11. November 2018 wurden auf Grund Anträgen zur Änderung des Vereinsjahres, Modernisierung und Überarbeitung der Statuten an der Generalversammlung vom 06.April 2023 gemäss GV-Beschluss angepasst. Diese neu formulierte Fassung wurde den allen Mitgliedern im Vorfeld der Generalversammlung vom 19. Januar 2024 zur Einsicht digital zugestellt, sie ersetzt die bisherigen Statuten.
Diese Statuten treten mit der Annahme durch die Generalversammlung vom
19. Januar 2024 in Kraft.
Für die Generalversammlung:
Namens des Vereins Theatergruppe Felsberg
Der Präsident:
Damiel Schorta
Aktuarin:
Anita Dal Farra